Sie sind vorübergehend nicht in der Lage, Ihre Kinder ausreichend zu betreuen und/oder Ihren Haushalt weiter zu führen?
Dann können Sie die Familienpflege in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind nicht älter als 12 Jahre ist. Wir kümmern uns um die Versorgung Ihrer Lieben und die Weiterführung Ihres Haushaltes. Wir betreuen Ihre Kinder, kochen und erledigen den Einkauf, sowie die tägliche Hausarbeit!
Was versteht man unter häuslicher Kinder- und Familienpflege?
Betreuung der Kinder
Weiterführung des Haushaltes
Pflege erkrankter Familienangehöriger
Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen ?
Bei der Haushaltsarbeit:
Einkaufen
Kochen
Wäschepflege
Tägliche Hausarbeit
Wann stehen Ihnen diese Leistungen zu ?
wenn Sie selbst erkrankt sind
ins Krankenhaus oder zur Kur müssen.
Sie ein Kind erwarten oder risikoschwanger sind.
Sie aus medizinischen oder therapeutischen Gründen zeitweise die Versorgung Ihres Kindes nicht gewährleisten können.
familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe nicht möglich ist.
Wer trägt die Kosten ?
Ihre gesetzliche Krankenkasse nach Attest durch den behandelnen Arzt