Wir beraten und unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen auf Pflege angewiesen sind, entstehen viele Fragen. Welche Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung habe ich? Wie kann ich, im Falle einer Pflegebedürftigkeit auch zu Hause gut versorgt werden? Wie lassen sich krankheitsbedingte und pflegerische Notwendigkeiten mit finanziellen Möglichkeiten in Einklang bringen?

Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der ambulanten Versorgung. Wir unterstützen Sie in pflegerischen und sozialen Fragen und vermitteln Ihnen ergänzende Hilfen. Wir informieren Sie über die Pflege in der eigenen Wohnung, Unterstützungsmöglichkeiten, wenn die eigene Haushaltsführung nicht mehr möglich ist. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Wir helfen bei der Beantragung von Versicherungs- und Sozialleistungen und beraten bei Finanzierungsfragen.

Wir führen Beratungsbesuchen nach §37,3 SGB XI durch.

Pflegegeldempfänger sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung nach § 37,3 in Anspruch zu nehmen.
Wir möchten privat Pflegende fachlich und praktisch darin unterstützen, eine angemessene Pflege leisten zu können.
Wenn bei Ihnen der Pflegegrad 2 oder 3 vorliegt, sind Sie als Pflegegeldempfänger verpflichtet, halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Beim Pflegegrad 4 oder 5 ist diese Beratung vierteljährlich vorgesehen.

Sollten Sie den Pflegegrad 1 haben, steht Ihnen aber auf Wunsch diese Möglichkeit einmal pro Halbjahr offen. Ihre jeweilige Pflegekasse übernimmt hierfür alle anfallenden Kosten.

Sollten Sie einmal einen Beratungstermin verpasst haben, setzen Sie sich zügig mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
Nutzen Sie die Beratungen in der eigenen Häuslichkeit als Unterstützung in Ihrer aktuellen Pflegesituation. So haben Sie und Ihre Angehörigen die Möglichkeit fachliche Anregungen zu erhalten und alle bisher aufgetretenen Fragen stellen zu können.

Auch nach diesem Gespräch lassen wir Sie nicht alleine. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir ermitteln stets individuell Ihren Bedarf rund um die Themen der Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Verhinderungspflege, Familien(pflege)zeit, Pflegekurs/-Schulung, Angebote zur Unterstützung im Alltag, (Pflege) Hilfsmittel, erneuter Pflegebegutachtung, Wohnraumanpassung, oder wir sprechen mit Ihnen über Ihre Ängste und Sorgen.

Ihre Folgeberatungen reservieren wir in den dafür vorgesehenen Intervallen automatisch und setzten uns dann zeitnah mit Ihnen für einen festen Termin in Verbindung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI
  • Beratung rund um die Pflegeversicherung
  • Individuelle Schulungen in der Häuslichkeit nach § 45 SGB XI
  • Beratung und Begleitung von Begutachtungen zur Ermittlung des Pflegegrads
  • Vermittlung von externen Hilfsangeboten
  • Unterstützung und Beratung in der Hilfsmittelversorgung
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuung

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